Unsere Bibliothek hat zu den bekannten Zeiten geöffnet!
 Lt. Österreichischem Büchereiverband (BVÖ) dürfen wir BesucherInnen nur nach Vorlage eines 2G-Nachweises in die Bibliotheksräume einlassen (= Einlasskontrolle).
 Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen.
 Für schulpflichte Kinder (12 bis ca. 15) gilt der Corona-Testpass (oder gleichwertige Tests und Testintervalle) als 2G-Nachweis.
 Für Jugendliche jenseits der Schulpflicht gilt die 2G-Regel. 
 Die Kontrolle entfällt, wenn KundInnen ausschließlich vorbestellte Medien abholen. 
 Im Zuge dessen dürfen Medien auch zurückgegeben werden. 
 Nutzen Sie deshalb vermehrt den kontaktlosen Verleih: Sie schmökern im Online Katalog bestellen Ihre Medien und holen diese zu unseren Öffnungszeiten kontaktlos in unserer Bibliothek ab. 
 Bitte tragen Sie während Ihres Besuches unbedingt eine FFP2-Maske und 
 halten Sie einen Abstand von zwei Metern
 zu haushaltsfremden Personen ein!
 Kinder ab 6 Jahren und Schwangere tragen bitte einen Mund-Nasen-Schutz!
 
 Vielen Dank für Ihr Verständnis 
 und bleiben Sie bitte gesund!